Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Tegernsee App und TegernseeCard

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen (AGB) der Tegernseer Tal Tourismus GmbH, Hauptstraße 2, 83684 Tegernsee (nachfolgend „TTT“ oder „wir“) gelten für die Nutzung sämtlicher von uns über das Internet angebotener Websites und -apps (z.B. Progressive Web Apps) sowie die Inanspruchnahme aller damit verbundener Leistungen. Die angebotenen Leistungen – gleich ob kostenlos oder kostenpflichtig – können nur durch volljährige natürliche Personen gebucht werden, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können und damit Verbraucher gemäß § 13 BGB sind (nachfolgend „Nutzer“). Der Einbeziehung eigener AGB des Nutzers wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist individuell etwas anderes vereinbart. Neben diesen AGB können im Hinblick auf die Nutzung verlinkter Angebote Dritter zusätzlich besondere Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters zur Anwendung kommen.

2. Kostenfreie Leistungen der TTT

Die TTT gewährt dem Nutzer Zugriff auf die von ihr öffentlich verfügbar gemachten Webinhalte sowie die damit verbundenen kostenfreien Informationen und Leistungen. Diese Nutzung ist anonym möglich, wobei im Einzelfall technisch notwendige Informationen ausgetauscht werden können, die die TTT ausschließlich zur Darstellung ihrer Webinhalte nutzt und für die die ergänzenden Regelungen der Datenschutzerklärung gelten. Sofern die TTT darüber hinaus die Möglichkeit der Kontaktaufnahme, des Bezugs eines Newsletters oder einer Registrierung zur Nutzung eines passwortgeschützten Nutzerkontos eröffnet, ist auch diese Art der Nutzung kostenfrei möglich. In diesem Fall hat der Nutzer im Einzelfall personenbezogene Daten preiszugeben, die die TTT ausschließlich zur Erbringung der jeweils angebotenen Leistung nutzt und für die die ergänzenden Regelungen der Datenschutzerklärung gelten. Bei der Inanspruchnahme derartiger Leistungen ist der Nutzer verpflichtet, wahre Angaben zu machen, die Leistungen nicht rechtsverletzend zu nutzen, und alle Handlungen zu unterlassen, die die Sicherheit, Darbietung und Erreichbarkeit, der von der TTT betriebenen Websites beeinträchtigen könnten. Die TTT schuldet keine uneingeschränkte Kompatibilität ihrer Websites und -apps zu sämtlichen verfügbaren Browsern und auch keine ununterbrochene Erreichbarkeit ihrer Websites und -apps oder eine dauerhafte Verfügbarkeit der dort angebotenen Informationen und Leistungen. Die TTT kann die Verfügbarkeit von Leistungen jederzeit ohne Ankündigung ganz oder teilweise ändern oder einstellen, ohne dass der Nutzer hieraus Rechte herleiten kann. Unberührt bleiben Ansprüche des Nutzers auf Erfüllung bereits geschlossener Verträge und solche wegen der nach Vertragsende noch gespeicherten personenbezogenen Daten nach DSGVO.

3. Buchung von Veranstaltungen / Freizeit- und Urlaubsangeboten

Je nach Kennzeichnung des Angebots (z.B. Tickets für Veranstaltungen, Museen, Führungen, Sportleistungen oder Freizeiterlebnisse) ist die TTT entweder selbst Leistungserbringerin oder sie vermittelt Angebote lediglich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Leistungserbringer zu dessen eigenen Vertragsbedingungen. In letzterem Fall vermittelt die TTT die Tickets im Auftrag des Veranstalters als gewerblicher Vermittler in dessen Namen und auf dessen Rechnung. Die Vermittlungsleistung beinhaltet die Reservierung, den Verkauf und die Lieferung von Tickets an den jeweiligen Nutzer als Käufer. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten unsere Datenschutzbestimmungen. Der Vertrag über den Kauf eines Tickets richtet sich nach der gewünschten Zahlungsart und kommt zustande, sobald der Zahlungsvorgang durch Einblendung einer entsprechenden Nachricht erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Übermittlung von Tickets erfolgt ausschließlich online per E-Mail zum Ausdruck oder in einer vergleichbaren elektronischen Form (z.B. mittels Online-Ticket im Nutzerbereich der von der TTT betriebenen Website oder -app) oder zur Hinterlegung in einer nativen „Smartphone Wallet“ des Nutzers). In allen Fällen sendet die TTT dem Käufer unmittelbar nach erfolgreicher Bezahlung eine Bestätigungs-E-Mail, die auch unsere Annahmeerklärung darstellt, zu. Sollte der Käufer diese Bestätigungs-E-Mail nicht innerhalb von 30 Minuten nach erfolgreicher Bezahlung erhalten oder weicht der Inhalt der Bestätigung von der Bestellung ab, ist er verpflichtet, der TTT dies ebenfalls per E-Mail an die Adresse an support[at]tegernsee.com mitzuteilen. Die TTT wird sich in diesem Fall um eine Behebung der Leistungsstörung bemühen. Sollte dies nicht möglich sein (z.B. die Veranstaltung ist zwischenzeitlich ausverkauft, Angebote wegen nicht zu vertretender Umstände wie Unwetter nicht verfügbar), ist die TTT berechtigt, gegen Rückzahlung bezahlter Entgelte vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Tickets Eigentum des jeweiligen Leistungserbringers bzw. der TTT, sollte sie Leistungserbringerin sein. Die TTT oder der jeweilige Veranstalter können bei Nichteinlösung einer Onlinezahlung das Ticket sperren. Der gewerbliche Wiederverkauf von Tickets ist untersagt. Im Falle der Absage, Verlegung oder dem Abbruch der Leistungserbringung bei fremden Angeboten bestehen etwaige Ansprüche des Käufers nur gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer. Soweit die TTT im Einzelfall in Abstimmung mit dem Leistungserbringer die Erstattung des Ticketpreises vornimmt, geschieht dies in dessen Namen und auf dessen Rechnung. Die TTT ist nicht verpflichtet, die für ihre eigenen Leistungen vereinnahmten Gebühren (z.B. Systemgebühren, Zahlungsmittelgebühren) zu erstatten, es sei denn, sie hat die Leistungsstörung mit zu vertreten. Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind aufgrund von § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht auf terminierte Ticketkäufe anwendbar. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.

4. Nutzung der TegernseeCard

Mit der „TegernseeCard“ erhät der Nutzer eine besondere Version der allgemeinen Gästekarte der Urlaubsregion DER TEGERNSEE, nachfolgend „Grundversion“ genannt. Mit der TegernseeCard werden zusätzlich zu den Leistungen der Grundversion besondere Leistungen und Vorteile geboten, um den Aufenthalt in der Urlaubsregion DER TEGERNSEE zu einem besonderen Erlebnis werden zu lassen. Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung tragen klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei.

4.1. Grundsatz, Beteiligte, Grundversion der Karte

4.1.1. Die Tegernseer Tal Tourismus GmbH ist Herausgeber der Karte in der TegernseeCard-Version und bezüglich dieser Version Vertragspartner des Kartennutzungsvertrags mit dem Karteninhaber.

4.1.2. Vertragspartner des Kartennutzungsvertrages bezüglich der Grundversion sind ausschließlich die Kommunen.

4.1.3. Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich ausschließlich auf das Kartennutzungsverhältnis mit der Tegernseer Tal Tourismus GmbH bezüglich der Karte „TegernseeCard“. Sie gelten demnach nicht für das Kartennutzungsverhältnis bezüglich der Grundversion nach Ziffer 4.1.2. Hinsichtlich der Grundversion der Karte gelten die mit den Herausgebern der Grundversion getroffenen Vereinbarungen, soweit vereinbart deren Nutzungsbedingungen und die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

4.2. Definition der Beteiligten an der TegernseeCard, Regelungenbezüglich der Leistungspartner

4.2.1. Leistungspartner im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind diejenigen Institutionen, Firmen, Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Einrichtungen, die im jeweils geltenden Leistungs- und Anbieterverzeichnis zur TegernseeCard als Anbieter und Leistungserbringer der jeweiligen Leistungen benannt sind.

4.2.2. Gastgeber im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind die am Gästekartensystem der TegernseeCard teilnehmenden Privatvermieter und gewerblichen Beherbergungsbetriebe.

4.2.3. Diese Nutzungsbedingungen regeln sowohl die Bedingungen für die Nutzung der Karte selbst, als auch das Vertrags- und Leistungsverhältnis mit dem Leistungspartner.

4.3. Rechtsgrundlagen, Auskünfte und Zusicherungen Dritter

4.3.1. Für das Vertrags- und Leistungsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Leistungspartner gelten die entsprechenden Vorschriften dieser Nutzungsbedingungen und, soweit wirksam vereinbart oder nach gesetzlichen Bestimmungen allgemein gültig, die Geschäftsbedingungen und/oder allgemeinen Liefer- oder Beförderungsbedingungen des Leistungspartners sowie die auf das jeweilige Leistungsverhältnis anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

4.3.2. Ausgabestellen der Karte sind von der Tegernseer Tal Tourismus GmbH als Herausgeber nicht bevollmächtigt, von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen, sowie Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die vom jeweils geltenden Leistungsverzeichnis der Karte abweichen, dazu in Widerspruch stehen oder darüber hinausgehen. Entsprechendes gilt für die Leistungspartner, ausgenommen soweit sich die Auskunft, abweichende Vereinbarung oder Zusicherung auf deren eigene Leistung bezieht.

4.3.3. Durch die Ausgabe und Nutzung der Karte entsteht bezüglich der Leistungen selbst kein vertragliches Schuldverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Herausgeber bzw. den Ausgabestellen. Zur Leistungserbringung der jeweiligen Leistung ist gegenüber dem Karteninhaber ausschließlich der jeweilige Leistungspartner, nicht der Herausgeber bzw. die Ausgabestelle verpflichtet, es sei denn, es handelt sich um Leistungen des Herausgebers oder der Ausgabestelle selbst.

4.3.4. Die Herausgeber bzw. die Ausgabestelle selbst trifft gegenüber dem Karteninhaber bezüglich der Leistungen keine Leistungspflicht, weder als vertragliche Hauptpflicht, noch als vertragliche Nebenpflicht.

4.4. Entgelt für die Karte, Verhältnis der Kartenleistungen zusonstigen Leistungen der Ausgabestellen und der Leistungspartner, weitere Ermäßigungen

4.4.1. Die TegernseeCard ist für den Gast kostenlos, da sie von den Gastgebern finanziert wird. Für die mit der Karte in Anspruch zu nehmenden Leistungen werden die ermäßigten Vergütungen geschuldet, welche sich aus dem jeweils geltenden Verzeichnis der teilnehmenden Leistungspartner und deren ermäßigter Leistungen ergeben. Soweit nichts anderes angegeben ist, sind Grundlage der Ermäßigung die jeweils allgemein gültigen, aktuellen Preise des Leistungspartners.

4.4.2. Bei Inanspruchnahme der Leistungen zu den ermäßigten Konditionen besteht kein Anspruch auf weitere Nachlässe, Ermäßigungen, Zugaben (oder Vergünstigungen anderer Art), insbesondere nicht mit sonstigen Rabattkarten, Vorteilskarten, Mitgliederkarten oder Mitgliedernachweisen von Vereinen und Institutionen sowie keine Möglichkeit der Bezahlung mit Service- oder Gewinngutscheinen, ausgenommen Kaufgutscheine. Eine Kumulierung der Inanspruchnahme ermäßigter Leistungen, insbesondere durch Einsatz mehrerer Gästekarten und Verwendung für eine Person und/oder Leistung oder eine sonstige Kumulierung ist nicht zulässig.

4.4.3. Die Leistungen gemäß aktuellem Leistungsverzeichnis sind nicht touristische Hauptleistung im Rahmen anderer vertraglicher Leistungen der Tegernseer Tal Tourismus GmbH als Herausgeber bzw. der Ausgabestellen. Die Vorgenannten haben demgemäß in Bezug auf die Kartenleistungen nicht die Stellung eines Pauschalreiseveranstalters im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.

4.5. Abschluss des Kartennutzungsvertrags und Ausgabe der Karte

4.5.1. Die TegernseeCard ist ein freiwilliges privatwirtschaftliches Angebot der Tegernseer Tal Tourismus GmbH als Herausgeber und der beteiligten Leistungspartner. Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Aushändigung der Karte besteht nicht.

4.5.2. Mit dem Angebot der tatsächlichen Aushändigung der Karte bietet die Tegernseer Tal Tourismus GmbH als Herausgeber, vertreten durch die jeweilige Ausgabestelle, dem Nutzungsberechtigten (Siehe Ziff. 4.6. dieser Bedingungen) den Abschluss des Kartennutzungsvertragsauf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und dem jeweils geltenden Leistungsverzeichnis verbindlich an.

4.5.3. Der Kartenutzungsvertrag kommt mit der Entgegennahme der Karte durch den Kunden bzw. mit der ersten tatsächlichen Nutzung der Karte zustande. Er endet, unabhängig von der Rückgabe der Karte, mit dem vertraglichen Ende des Aufenthalts des Kartennutzungsberechtigten beim Gastgeber, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

4.6. Nutzungsberechtigte

4.6.1. Nutzungsberechtigte sind alle Gäste der teilnehmenden Gastgeber im Sinne von Ziff. 4.2.2. dieser Bedingungen, jedoch nur, soweit die Teil-nahme für bestimmte Gästegruppen (z.B. Tagungsgäste, Seminarteilnehmer, Arbeiter) vom Gastgeber nicht ausgeschlossen wurde.

4.6.2. Soweit im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis, insbesondere für mitreisende Kinder, nicht anderes bestimmt ist, ist nutzungsberechtigt jeweils nur der Karteninhaber selbst. Die Karte ist nicht übertragbar.

4.7. Art und Umfang der Leistungen der Karte, Einschränkungender Leistungen, Ausschluss des Karteninhabers von der Nutzung

4.7.1. Mit der Aushändigung der der Karte ermöglicht der Herausgeber dem Karteninhaber die Inanspruchnahme der im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis der Karte aufgeführten Leistungen.

4.7.2. Art und Umfang der Leistungen für den Karteninhaber ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils zum Zeitpunkt der Kartenausgabe geltenden Leistungsverzeichnis, welches dem Karteninhaber zusammen mit der Karte ausgehändigt oder allgemein ausgeschrieben oder bekannt gegeben wird.

4.7.3. Soweit die Karte Ermäßigungen auf vergütungspflichtige Leistungen gewährt, kann jeweils nur die Ermäßigung mit der Karte entsprechend den aktuellen Angaben im Leistungsverzeichnis in Anspruch genommen werden. Weitere Ermäßigungen, egal welcher Art, insbesondere mit anderen Karten, können nicht gleichzeitig oder zusätzlich in Anspruch genommen werden.

4.7.4. Die Leistungspartner sind zur Leistungserbringung nur nach Maßgabe der allgemeinen Konditionen ihrer Geschäftstätigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung ausgeschriebener Leistungszeiträume, Öffnungszeiten und allgemeinen Leistungsvoraussetzungen (z.B. witterungsbedingte Voraussetzungen), verpflichtet.

4.7.5. Soweit die Leistungen der Karte außerhalb des jeweils geltenden Leistungsverzeichnisses zur Karte auch in anderen Werbeunterlagen (Gastgeberverzeichnissen, Prospekte, Kataloge, Internetseiten) beschrieben sind, gilt für die Inanspruchnahme dieser Leistungen durch den Karteninhaber ausschließlich die Leistungsbeschreibung im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis. Dies gilt insbesondere, soweit die Beschreibung im Leistungsverzeichnis für die TegernseeCard von solchen anderweitigen Leistungsbeschreibungen abweicht.

4.7.6. Die Leistungspartner können die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich, einschränken, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere Leistungshindernisse durch Witterungsgründe, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung von Einrichtungen und andere, gleich gelagerte sachliche Gründe.

4.7.7. Herausgeber und Leistungspartner können Karteninhaber und sonstige Nutzungsberechtigte von der Nutzung ganz oder teilweise, vorübergehend oder auf Dauer ausschließen, wenn diese besonderen persönlichen Anforderungen nicht genügen (z. B. gesundheitliche Anforderungen oder Anforderungen an Kleidung und Ausrüstung), wenn durch die konkrete Nutzung eine Gefährdung des Karteninhabers oder Nutzungsberechtigten, dritter Personen oder von Einrichtungen des Leistungspartners zu erwarten ist. Gleiches gilt, wenn der Karteninhaber/Nutzungsberechtigte im Rahmen der Nutzung gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsvorschriften, Benutzungsvorschriften oder Weisungen von Aufsichtspersonen verstößt oder sich in anderer Weise in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass der Ausschluss objektiv sachlich gerechtfertigt ist.

4.7.8. Im Falle einer Leistungseinschränkung nach 4.7.5. oder 4.7.6. oder eines berechtigten Ausschlusses nach 4.7.7. bestehen keinerlei Ansprüche des Karteninhaber/Nutzungsberechtigten.

4.7.9. Die Leistungen der TegernseeCard können nur während des Aufenthalts des Karteninhabers in einem Beherbergungsbetrieb bzw. bei einem Privatvermieter oder sonstigen Unterkunftsgeber im räumlichen Geltungsbereich der Karte in Anspruch genommen werden.

4.7.10. Ein Anspruch auf Übertragung der Karte und/oder ihrer Leistungen auf künftige Aufenthalte oder andere Personen besteht nicht.

4.8. Verwendung der Karte, Obliegenheiten und Haftung des Karteninhabers

4.8.1. Zur Inanspruchnahme der Leistungen ist der Karteninhaber verpflichtet, das Original der Karte vorzuweisen und dem Leistungspartner vor der Inanspruchnahme der Leistung zur elektronischen Prüfung oder zur Sichtprüfung vorzulegen.

4.8.2. Der Karteninhaber ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann der Leistungspartner die Leistungserbringung verweigern. Bei altersbezogenen Leistungen und Vorteilen für den Karteninhaber oder seine berechtigten Angehörigen kann der Leistungspartner einen entsprechenden Altersnachweis verlangen.

4.8.3. Bei Diebstahl oder Verlust oder Defekt der Karte ist der Karteninhaber verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich der Ausgabestelle zu melden, wobei kein Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung einer neuen Karte besteht.

4.8.4. Der Karteninhaber haftet gegenüber dem Herausgeber und/oder der Ausgabestelle und den Leistungspartnern für Schäden aus einer von ihm schuldhaft ursächlich oder mitursächlich herbeigeführten missbräuchlichen Verwendung der Karte durch ihn selbst oder durch Dritte.

4.8.5. Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungspartner, der Herausgeber oder der Gastgeber berechtigt, die Karte ersatzlos einzubehalten.

4.8.6. Die Karte enthält, soweit im Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt, keinerlei Versicherungsleistungen. Es obliegt dem Karteninhaber, seinen Versicherungsschutz, insbesondere für Unfälle im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Kartenleistungen, zu überprüfen und sicherzustellen.

4.8.7. Es obliegt dem Karteninhaber, seine persönliche Eignung und Voraussetzungen, insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht und bezüglich behördlicher Vorschriften, welche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kartenleistungen sind, selbst zu überprüfen und herbeizuführen.

4.9. Änderungsvorbehalte bezüglich der Kartenleistungen und dieser Nutzungsbedingungen

4.9.1. Dem Herausgeber und den Leistungspartnern bleibt es vorbehalten, die Leistungen gemäß jeweils geltendem Leistungsverzeichnis durch einseitige Erklärung oder öffentliche Bekanntmachung aus sachlichen Gründen zu ändern. Entsprechendes gilt für die Änderung der Nutzungsbedingungen durch den Herausgeber.

4.9.2. Änderungen nach Ausgabe der Karte sind für die Geltungsdauer, die für den jeweiligen Karteninhaber maßgeblich ist, ausgeschlossen.

4.10. Haftung und Haftungsbeschränkung des Herausgebers und der Ausgabestellen

4.10.1. Die Haftung der Herausgeber aus dem Kartennutzungsvertrag und der Ausgabestellen hinsichtlich der Herausgabe ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen Ansprüche aus der Verletzung von Körper und Leben des Kartenbesitzers.

4.10.2. Die Haftung der Anbieter der Kaufleistungen ist nach Maßgabe ihrer gegebenenfalls vereinbarten und insoweit wirksamen Geschäftsbedingungen und anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beschränkt.

11. Verjährung von Ansprüchen

4.11.1. Vertragliche Ansprüche des Karteninhabers und weiterer Nutzungsberechtigter gegenüber dem Leistungspartner oder der Tegernseer Tal Tourismus GmbH aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Leistungspartners bzw. der Tegernseer Tal Tourismus GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

4.11.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

4.11.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Karteninhaber bzw. Nutzungsberechtigte von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Leistungspartner als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

4.11.4. Schweben zwischen dem Karteninhaber bzw. Nutzungsberechtigten und dem Leistungspartner bzw. der Tegernseer Tal Tourismus GmbH Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Karteninhaber bzw. Nutzungsberechtigte oder der Leistungspartner bzw. die Tegernseer Tal Tourismus GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

4.12. Rechtswahl und Gerichtsstand

4.12.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kartennutzungsberechtigten und der Tegernseer Tal Tourismus GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

4.12.2. Der Kartennutzungsberechtigte kann die Tegernseer Tal Tourismus GmbH nur an deren Sitz verklagen.

4.12.3. Für Klagen der Tegernseer Tal Tourismus GmbH gegen den Kartennutzungsberechtigten ist der Wohnsitz des Kartennutzungsberechtigten maßgebend. Für Klagen gegen Gäste bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart.

4.12.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

5. Haftung des Nutzers

Der Nutzer haftet grundsätzlich für alle Handlungen, die unter Verwendung seines Zugangs vorgenommen werden, soweit er dies zu vertreten hat. Für die Geheimhaltung der Zugangsdaten ist der Nutzer verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Er hat uns unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang von Dritten widerrechtlich genutzt wird. Verstößt ein Nutzer gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese AGB oder liegen der TTT konkrete Anknüpfungspunkte für eine erfolgte oder unmittelbar bevorstehende Rechtsverletzung vor, kann die TTT den Zugang des Nutzers nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft sperren oder sonstige erforderliche und geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Rechtsverletzung zu verhindern oder zu beenden. Der Nutzer stellt die TTT von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber der TTT wegen der Verletzung ihrer Rechte aufgrund von Aktivitäten des Nutzers (z. B. Missbrauch unserer Webseite oder -app, der widerrechtlichen Nutzung einer fremden E-Mail-Adresse) gelten machen. Der Nutzer ist verpflichtet, der TTT im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und deren Abwehr erforderlich sind.

6. Haftung der TTT

Die TTT haftet dem Nutzer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt: Die TTT haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, und soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt die TTT leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der TTT nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung der TTT ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der TTT für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

7. Schlussbestimmungen

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des auf ein fremdes Recht verweisende Internationalen Privatrechts. Dies gilt bei Verbrauchern nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

8. Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Die TTT ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Die Nutzungsbedingungen der TegernseeCard sind urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2008-2018

Stand Mai 2024

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